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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wann muss der Arbeitgeber die Papiere aushändigen?

    Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Papiere, wie zum Beispiel den Arbeitsvertrag, spätestens bis zum ersten Arbeitstag aushändigen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer alle relevanten Informationen über seine Anstellung und Arbeitsbedingungen von Anfang an kennt. Wenn der Arbeitgeber die Papiere nicht rechtzeitig aushändigt, kann dies zu Unsicherheiten und Missverständnissen führen. Es ist daher ratsam, dass der Arbeitgeber seine gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen fristgerecht bereitstellt.

  • Was braucht der Arbeitgeber für Unterlagen?

    Der Arbeitgeber benötigt in der Regel verschiedene Unterlagen, um einen neuen Mitarbeiter einzustellen. Dazu gehören in der Regel ein Lebenslauf, ein Anschreiben und Zeugnisse. Darüber hinaus werden oft auch Kopien von relevanten Zertifikaten oder Abschlüssen verlangt. In einigen Fällen kann auch ein Führungszeugnis oder eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich sein. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um den Einstellungsprozess reibungslos zu gestalten.

  • Welche Unterlagen darf der Arbeitgeber verlangen?

    Welche Unterlagen darf der Arbeitgeber verlangen? In der Regel darf der Arbeitgeber nur solche Unterlagen verlangen, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrags relevant sind, wie zum Beispiel Zeugnisse, Qualifikationsnachweise oder Gesundheitszeugnisse. Persönliche Dokumente, wie beispielsweise Ausweispapiere oder Kontoinformationen, dürfen in der Regel nicht verlangt werden. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Datenschutzbestimmungen einhält und die Unterlagen vertraulich behandelt. Bei Unsicherheiten sollte man sich rechtlich beraten lassen, um seine Rechte zu schützen.

  • Welche Unterlagen braucht mein neuer Arbeitgeber 2020?

    Welche Unterlagen braucht mein neuer Arbeitgeber 2020? Für den Start in einem neuen Job im Jahr 2020 benötigt dein neuer Arbeitgeber in der Regel eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses sowie deine Sozialversicherungsnummer für die Anmeldung bei den Behörden. Zudem werden oft auch deine Bankverbindung für die Gehaltszahlungen sowie deine Steueridentifikationsnummer für die Lohnsteuerabrechnung benötigt. Eventuell werden auch noch weitere Unterlagen wie Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Zertifikate verlangt, je nach den Anforderungen des Unternehmens. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau zu erkundigen, welche Unterlagen genau benötigt werden, um einen reibungslosen Start in den neuen Job zu gewährleisten.

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  • Welche Unterlagen braucht mein neuer Arbeitgeber Minijob?

    Welche Unterlagen braucht mein neuer Arbeitgeber Minijob? Für einen Minijob benötigt dein neuer Arbeitgeber in der Regel deine persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer. Zudem wird er wahrscheinlich eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses sowie deine Steueridentifikationsnummer benötigen. Es ist auch möglich, dass er eine Bankverbindung für die Überweisung deines Gehalts benötigt. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass du eine Gesundheitsbescheinigung vorlegst, um deine Eignung für bestimmte Tätigkeiten nachzuweisen. Es ist ratsam, diese Unterlagen vor Arbeitsbeginn bereitzuhalten, um einen reibungslosen Start in deinen neuen Minijob zu gewährleisten.

  • Welche Unterlagen braucht mein neuer Arbeitgeber 2018?

    Welche Unterlagen braucht mein neuer Arbeitgeber 2018? Für den Start in einem neuen Job benötigt dein neuer Arbeitgeber in der Regel eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses, deine Sozialversicherungsnummer sowie deine Bankverbindung für die Gehaltszahlungen. Darüber hinaus werden oft auch deine Steueridentifikationsnummer, deine Krankenversicherungsdaten und gegebenenfalls Nachweise über deine Qualifikationen und Arbeitszeugnisse verlangt. Es ist ratsam, sich vorab bei deinem neuen Arbeitgeber zu erkundigen, welche spezifischen Unterlagen genau benötigt werden, um einen reibungslosen Start zu gewährleisten.

  • Welche Unterlagen braucht mein neuer Arbeitgeber 2019?

    Welche Unterlagen braucht mein neuer Arbeitgeber 2019? Ihr neuer Arbeitgeber wird wahrscheinlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses benötigen, um Ihre Identität zu überprüfen. Darüber hinaus werden Sie wahrscheinlich auch Ihre Sozialversicherungsnummer angeben müssen, um Sie bei den entsprechenden Behörden anzumelden. Möglicherweise werden auch Informationen zu Ihrer Bankverbindung benötigt, um Ihr Gehalt zu überweisen. Zudem sollten Sie sich darauf einstellen, dass Ihr Arbeitgeber möglicherweise auch eine Kopie Ihres Lebenslaufs, Ihrer Zeugnisse und Zertifikate anfordert, um Ihre Qualifikationen zu überprüfen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Anforderungen zu informieren, um einen reibungslosen Start in Ihrem neuen Job zu gewährleisten.

  • Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber bei Ausbildungsbeginn?

    Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber bei Ausbildungsbeginn? Der Arbeitgeber benötigt in der Regel eine Kopie des Ausbildungsvertrags, der von allen Vertragsparteien unterzeichnet wurde. Zusätzlich werden oft auch eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, die Sozialversicherungsnummer sowie gegebenenfalls ärztliche Atteste oder Impfnachweise verlangt. Darüber hinaus können auch weitere Unterlagen wie zum Beispiel Schulzeugnisse, Lebenslauf oder Nachweise über bereits absolvierte Praktika erforderlich sein. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig beim Arbeitgeber eingereicht werden, um einen reibungslosen Start in die Ausbildung zu gewährleisten.

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